Mittwoch, 15. Februar 2012

Die Volkstäuschungsabstimmung im November 2011

Die Grünen akzeptieren das Ergebnis der Volksabstimmung ohne Wenn und Aber. In Wirklichkeit ist die Volksabstimmung jedoch das Ergebnis einer dreifachen Täuschung:
1. Täuschung über die Rechtswirksamkeit von Geißlers “Schlichterspruch”
2. Täuschung über die Leistungsfähigkeit des Tunnelbahnknotens im Stresstest (widerlegt von Boris Palmer und Dr. Christoph Engelhardt)
3. Täuschung über die Ausstiegskosten in Höhe von 1,5 Mrd. €, in denen Grundstückskosten, die bereits im voraus von der Stadt an die DB gezahlt wurden, nicht als Rückerstattung berechnet wurden.
Somit hat im November 2011 in Baden-Württemberg eine wohl einmalige VOLKSTÄUSCHUNGSABSTIMMUNG stattgefunden. Ich habe dieses Wort erfunden und gebe es hiermit zum eifrigen Kopieren frei!

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